Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 24.03.1992

Rechtsprechung
   BAG, 04.02.1993 - 4 AZR 541/92   

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BAG, 04.02.1993 - 4 AZR 541/92 (https://dejure.org/1993,1960)
BAG, Entscheidung vom 04.02.1993 - 4 AZR 541/92 (https://dejure.org/1993,1960)
BAG, Entscheidung vom 04. Februar 1993 - 4 AZR 541/92 (https://dejure.org/1993,1960)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Stattfinden von Sitzungen des Bundesarbeitsgerichts in den neuen Bundesländern - Bescheidung von Anträgen auf Terminverlegung - Interesse der Rechtsfindung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sitzung des BAG in Erfurt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 216, 219; ArbGG § 40 Abs. 1
    Verhandlung in den neuen Bundesländern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 184
  • NJW 1993, 1029
  • ZIP 1993, 230
  • MDR 1993, 548
  • NZA 1993, 237
  • BB 1993, 444
  • BB 1994, 2003
  • DB 1993, 388
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68

    Ergehen eines Strafurteils in Abwesenheit des Angeklagten - Antrag auf

    Auszug aus BAG, 04.02.1993 - 4 AZR 541/92
    Dieser Auffassung ist der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 15. Oktober 1968 (BGHSt 22, 250) gefolgt.
  • RG, 22.12.1906 - III 1201/06

    Kann im schwurgerichtlichen Verfahren ein Teil der Hauptverhandlung, namentlich

    Auszug aus BAG, 04.02.1993 - 4 AZR 541/92
    Das Reichsgericht hat in einer Entscheidung vom 22. Dezember 1906 (RGSt 39, 348) nicht nur für die Beweisaufnahme ausgeführt, daß Verhandlungen ganz oder teilweise außerhalb des Gerichtssitzes stattfinden können.
  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 543/92

    Zuschuß zum Kurzarbeitergeld; Termin in Erfurt

    Diesen Antrag hat der Vorsitzende mit Beschluß vom 19. März 1993 - 4 AZR 543/92 - aus den Gründen des in einem Parallelrechtsstreit ergangenen Beschlusses vom 4. Februar 1993 (- 4 AZR 541/92 - EzA § 219 ZPO Nr. 1) zurückgewiesen.

    Teil I und II der Entscheidungsgründe ist wortgleich mit BAGE 72, 184.

  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 541/92

    Verhandlung in den neuen Bundesländern

    Diesen Antrag hat der Vorsitzende mit Beschluß vom 4. Februar 1993 (- 4 AZR 541/92 - ArbuR 1993, 79 = BB 1993, 444 = DB 1993, 388 [BAG 02.02.1993 - 4 AZR 541/92] = NZA 1993, 237 = ZIP 1993, 230) zurückgewiesen.
  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 541/92

    Zuschuß zum Unterhaltsgeld; Termin in Erfurt

    In seinem Beschluß vom 4. Februar 1993 (BAGE 72, 184, aaO) hat der Vorsitzende die Bestimmung von Erfurt zum Terminsort im wesentlichen damit begründet, daß sie wegen des auf die Verhältnisse in den neuen Bundesländern bezogenen Prozeßgegenstandes, wegen der besseren Erreichbarkeit des Terminsortes für die Verfahrensbeteiligten, wegen des erleichterten Zugangs zum Termin für die an diesem Verfahren besonders interessierte Öffentlichkeit in den neuen Bundesländern und wegen der für den Senat am Terminsort bestehenden Möglichkeit, Erkenntnisse über die Lage in den neuen Ländern zu gewinnen, erforderlich i.S.v. § 219 Abs. 1 ZPO gewesen sei.
  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 585/92
    Diesen Antrag hat der Vorsitzende mit Beschluß vom 19. März 1993 - 4 AZR 585/92 - aus den Gründen des in einem Parallelrechtsstreit ergangenen Beschlusses vom 4. Februar 1993 (4 AZR 541/92 - EzA § 219 ZPO Nr. 1) zurückgewiesen.

    Dies ergibt sich, wie der Senat in einem Parallelrechtsstreit mit Beschluß vom 10. März 1993 (4 AZR 541/92 (B) - NZA 1993, 382 f.) entschieden hat, aus § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 227 ZPO.

  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 546/92
    Diesen Antrag hat der Vorsitzende mit Beschluß vom 19. März 1993 - 4 AZR 546/92 - aus den Gründen des in einem Parallelrechtsstreit ergangenen Beschlusses vom 4. Februar 1993 (4 AZR 541/92 - EzA § 219 ZPO Nr. 1) zurückgewiesen.

    Dies ergibt sich, wie der Senat in einem Parallelrechtsstreit mit Beschluß vom 10. März 1993 (4 AZR 541/92 (B) - NZA 1993, 382 f.) entschieden hat, aus § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 227 ZPO.

  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 542/92
    Diesen Antrag hat der Vorsitzende mit Beschluß vom 19. März 1993 - 4 AZR 542/92 - aus den Gründen des in einem Parallelrechtsstreit ergangenen Beschlusses vom 4. Februar 1993 (4 AZR 541/92 - EzA § 219 ZPO Nr. 1) zurückgewiesen.

    Dies ergibt sich, wie der Senat in einem Parallelrechtsstreit mit Beschluß vom 10. März 1993 (4 AZR 541/92 (B) - NZA 1993, 382 f.) entschieden hat, aus § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 227 ZPO.

  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 545/92
    Diesen Antrag hat der Vorsitzende mit Beschluß vom 19. März 1993 - 4 AZR 545/92 - aus den Gründen des in einem Parallelrechtsstreit ergangenen Beschlusses vom 4. Februar 1993 (4 AZR 541/92 - EzA § 219 ZPO Nr. 1) zurückgewiesen.

    Dies ergibt sich, wie der Senat in einem Parallelrechtsstreit mit Beschluß vom 10. März 1993 (4 AZR 541/92 (B) - NZA 1993, 382 f.) entschieden hat, aus § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 227 ZPO.

  • FG Bremen, 09.08.1996 - 296139Ko 2

    Erinnerung gegen Festsetzung der Verfahrensgebühr; Zulässigkeit von Sitzungen

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 24.03.1992 - 4 TaBV 137/91   

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https://dejure.org/1992,3278
LAG Hessen, 24.03.1992 - 4 TaBV 137/91 (https://dejure.org/1992,3278)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.03.1992 - 4 TaBV 137/91 (https://dejure.org/1992,3278)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. März 1992 - 4 TaBV 137/91 (https://dejure.org/1992,3278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Einigungsstelle: Zuständigkeit - Regelung von Krankengesprächen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 237
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83

    Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien

    Auszug aus LAG Hessen, 24.03.1992 - 4 TaBV 137/91
    Damit scheiden alle Maßnahmen des Arbeitgebers aus, die ein Verhalten des Arbeitnehmers betreffen, das einen solchen Bezug zur betrieblichen Ordnung nicht hat, sei es, dass es sich nur auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bezieht oder dass es in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis Arbeitnehmer/Arbeitgeber betrifft (so die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. insbesondere BAG, AP Nr. 15 zu § 87 Ordnung des Betriebes; vgl. auch AP Nr. 2 zu § 87 Arbeitssicherheit; NZA 1985, 224).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.1991 - 14 TaBV 15/90

    Einigungsstelle: Offensichtliche Unzuständigkeit - Krankengespräche

    Auszug aus LAG Hessen, 24.03.1992 - 4 TaBV 137/91
    Es ist nach Auffassung der Kammer jedoch offensichtlich, dass Krankengespräche nicht Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 1 betreffen (so auch LAG Baden-Württemberg, NZA 1992, 184 ; LAG Hamm, BB 1986, 1359; GK-Wiese, Betriebsverfassungsgesetz , 4. Aufl., § 87 Rdn. 156; anderer Ansicht: LAG Hamburg vom 04. August 1989 - 6 TaBV 7/89 -, Der Betriebsrat 1990, 12; siehe auch ArbG Hamburg, DB 1991, 1078 ).
  • LAG Hamm, 16.04.1986 - 12 TaBV 170/85

    Einigungsstelle; Zuständigkeit der Einigungsstelle; Mitbestimmungsrecht;

    Auszug aus LAG Hessen, 24.03.1992 - 4 TaBV 137/91
    Es ist nach Auffassung der Kammer jedoch offensichtlich, dass Krankengespräche nicht Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 1 betreffen (so auch LAG Baden-Württemberg, NZA 1992, 184 ; LAG Hamm, BB 1986, 1359; GK-Wiese, Betriebsverfassungsgesetz , 4. Aufl., § 87 Rdn. 156; anderer Ansicht: LAG Hamburg vom 04. August 1989 - 6 TaBV 7/89 -, Der Betriebsrat 1990, 12; siehe auch ArbG Hamburg, DB 1991, 1078 ).
  • ArbG Hamburg, 17.12.1990 - 21 BV 15/90

    Betriebsvereinbarung: Verbot der Befragung von Arbeitnehmern auf ihren

    Auszug aus LAG Hessen, 24.03.1992 - 4 TaBV 137/91
    Es ist nach Auffassung der Kammer jedoch offensichtlich, dass Krankengespräche nicht Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 1 betreffen (so auch LAG Baden-Württemberg, NZA 1992, 184 ; LAG Hamm, BB 1986, 1359; GK-Wiese, Betriebsverfassungsgesetz , 4. Aufl., § 87 Rdn. 156; anderer Ansicht: LAG Hamburg vom 04. August 1989 - 6 TaBV 7/89 -, Der Betriebsrat 1990, 12; siehe auch ArbG Hamburg, DB 1991, 1078 ).
  • LAG Hamburg, 04.08.1989 - 6 TaBV 7/89
    Auszug aus LAG Hessen, 24.03.1992 - 4 TaBV 137/91
    Es ist nach Auffassung der Kammer jedoch offensichtlich, dass Krankengespräche nicht Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 1 betreffen (so auch LAG Baden-Württemberg, NZA 1992, 184 ; LAG Hamm, BB 1986, 1359; GK-Wiese, Betriebsverfassungsgesetz , 4. Aufl., § 87 Rdn. 156; anderer Ansicht: LAG Hamburg vom 04. August 1989 - 6 TaBV 7/89 -, Der Betriebsrat 1990, 12; siehe auch ArbG Hamburg, DB 1991, 1078 ).
  • BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 22/94

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Führung von Krankengesprächen

    a) Es kann offenbleiben, ob sich eine Maßnahme, die das sog. Krankheitsverhalten der Arbeitnehmer beeinflussen soll, schon allein wegen dieses Ziels generell dem Ordnungsverhalten oder dem mitbestimmungsfreien Arbeitsverhalten zurechnen läßt (im letzteren Sinne im Ergebnis die wohl herrschende Meinung, vgl. Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 87 Rz 156; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 87 Rz 114; MünchArbR-Matthes, § 325 Rz 15; Stege/Weinspach, BetrVG, 7. Aufl., § 87 Rz 47; ausführlich Raab, NZA 1993, 193 ff.; Ehler, BB 1992, 1926 [BFH 29.01.1992 - II R 36/89]; LAG Hamm, Beschluß vom 16. April 1986 - 12 TaBV 170/85 - BB 1986, 1359; LAG Baden-Württemberg, Beschluß vom 5. März 1991 - 14 TaBV 15/90 - NZA 1992, 184; LAG Frankfurt, Beschluß vom 24. März 1992 - 4 TaBV 137/91 - NZA 1993, 237 = BetrR 1993, 74, mit ablehnender Anmerkung von Kreuder; a. A. Klebe in Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 4. Aufl., § 87 Rz 52; LAG Hamburg, Beschluß vom 10. Juli 1991 - 8 TaBV 3/91 - LAGE § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 8; ArbG Hamburg, Beschluß vom 17. Dezember 1990 - 21 BV 15/90 - AiB 1991, 92).
  • LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 TaBV 85/04

    Mitbestimmung des Betriebsrats Unterlassungsanspruch Führung von

    Zwischen den Beteiligten besteht auch kein Streit darüber, dass die Führung von Krankengesprächen in formalisierter Form grundsätzlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist, weil es dabei um das Verhalten der Arbeitnehmer in Bezug auf die betriebliche Ordnung und nicht um das Verhalten bei der Arbeitsleistung selbst geht (BAG, Beschluss vom 08.11.1994 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 24; LAG Hamburg, Beschluss vom 10.07.1991 - LAGE BetrVG § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 8; LAG Hamm, Beschluss vom 03.06.1997 - 13 TaBV 51/97 - VG Frankfurt, Beschluss vom 10.12.2001 - NZA-RR 2002, 615; Fitting, a.a.O., § 87 Rdz. 71; DKK-Klebe, a.a.O., § 87 Rdz. 52; ErfK/Kania, a.a.O., § 87 Rdz. 21; andere Auffassung: LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.1991 - NZA 1992, 184; LAG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.1992 - NZA 1993, 237; Richardi, BetrVG, 9. Aufl., § 87 Rdz. 192; Wiese, GK-BetrVG, a.a.O., § 87 Rdz. 225; Raab NZA 1993, 193; Hunold, BB 1995, 1188 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2006 - 11 TaBV 43/05

    Kein generelles Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Krankenkontrollbesuchen

    Selbst wenn man aber zugunsten des Betriebsrats davon ausgeht, Arbeitnehmer würden in Kenntnis der Tatsache, dass sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit bei einem entsprechenden Verdacht überwacht werden, genesungswidriges Verhalten und erst Recht die Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit vermeiden, führt dies nicht dazu, dass eine entsprechende Überprüfung der Arbeitnehmer während einer Erkrankung der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt (vgl. BAG Beschl. v. 26.03.1991 - 1 ABR 26/90 -, a.a.O.; LAG Baden Württemberg Beschl. v. 05.03.1991 - 14 TaBV 15/90 - LAG Frankfurt Beschl. v. 24.03.1992 - 4 TaBV 137/91 -, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 87 Rn. 156; Hess/Schlochauer/Glaubnitz, BetrVG, 4. Aufl., § 87 Rn. 114; Raab, NZA 1993, 193 ff.).
  • LAG Hessen, 07.12.1993 - 5 TaBV 99/93

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Krankenberichten

    Der Einwand, das Zusammenleben der Arbeitnehmer werde durch zeitweilig abwesende Arbeitnehmer nicht beeinflusst (so LAG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.1992 - 4 TaBV 137/91 -, NZA 1993, 237 ), greift zu kurz.
  • LAG Köln, 13.01.1998 - 13 TaBV 60/97

    Einigungsstelle für Interessenausgleich

    Daß diese Zurückhaltung der Landesarbeitsgerichte bei der Annahme einer offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle vor vollständiger Klärung der diesbezüglich umstrittenen Rechtsfragen angezeigt erscheint, folgert das Gericht auch aus der wiederholten Bejahung der offensichtlichen Unzuständigkeit zur Thematik "Krankengespräche" ( LAG Baden-Württemberg vom 05.03.1991, 14 TaBV 15/90 , NZA 92, 184; LAG Frankfurt/Main vom 24.03.1992, 4 TaBV 137/91, NZA 93, 237; demgegenüber BAG vom 08.11.1994, 1 ABR 22/94 ).
  • LAG München, 14.08.2014 - 4 TaBV 44/14

    Einigungsstelle

    Mitbestimmungsfrei sind damit arbeitstechnische Anweisungen und Konkretisierungen der individuellen Arbeitspflicht, ebenso das Führen von Gesprächen mit Arbeitnehmern wegen einzelfallbezogenen Fehlverhaltens o. ä. (vgl. auch LAG Baden-Württemberg, B. v. 05.03.1991, 14 TaBV 15/90, LAGE Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebs; LAG Frankfurt/Main, B. v. 24.03.1992, 4 TaBV 137/91, NZA 1993, S. 237; LAG Hamm, B. v. 16.04.1986, 12 TaBV 170/85, BB 1986, S. 1359 f; s. a. Wiese in GK-BetrVG, aaO, Rz. 225).
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